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Lassen Sie Ihren Arbeitgeber f

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Standort: 44638 Herne
Rubrik: Versicherungen
Webseite: http://altersvorsorge24@web.de
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Steuergeschenk + Renditerente
Lassen Sie Ihren Arbeitgeber für Sie sparen!Fast jeder von uns hat sich schon über staatliche Subventionen beklagt und auch darüber, wofür sie alles ausgegeben werden. Wenn wir ehrlich sind, klagen wir vor allem darüber, dass wir selbst so wenig staatliche Gelder abbekommen oder sie zumindest nicht bemerken. Oftmals lassen wir uns aber auch recht einfache Chancen entgehen, solche Gelder zu bekommen:- Es wird vergessen, Bausparprämien, Wohnbauprämien und Sparzulagenfür Vermögenswirksame Leistungen einzustreichen.- Am häufigsten wird übersehen, dass Vermögenswirksame Leistungen (VL)gleichzeitig in Bausparen und zusätzlich Fondssparen fließen können.Unserer Schätzung nach verpassen mindestens 30% der Bundesbürger diese staatlichen Fördergelder.Wenn man auf Grund eines zu hohen Einkommens selbst nicht mehr in den Genuss staatlicher Förderung kommt, lohnt es sich zu überlegen, ob denn wenigstens die Kinder und Rentner in der Familie diese Förderung ausnützen können.Auch wenn gar keine staatliche Förderung zu realisieren ist, sind Bausparen und Fondssparen sehr sinnvolle Geldanlagen.Fazit: Es gibt was zu holen, packen wirs ein!Wie funktioniert das Ganze?Man schließt einen Fondssparvertrag für VL ab. Für die VL muss es ein Aktienfonds sein.Arbeitnehmer veranlassen ihren Arbeitgeber, monatlich 40€ als Vermögenswirksame Leistungen auf diesen Fondssparvertrag einzuzahlen.Dies ist auch möglich, wenn der AG dem AN keine oder weniger als 40€ an VL zahlt. Der Differenzbetrag wird vom Netto des AN gezahlt.Am Ende des Jahres erhält man eine Anlage VL für die Einkommensteuererklärung, um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten.Die Fondsanteile, in denen die VL angelegt werden, müssen 7 Jahre von eventuell sonst vorhandenen Fonds oder Wertpapieren getrennt bleiben. Nach 7 Jahren kann das Geld für beliebige Zwecke verwendet werden. Wird der Vertrag früher gekündigt, gibt es keine staatliche Förderung.Auch diese Förderung ist für Personen, z. B. Auszubildende, ab 16 Jahren möglich.Angebot anfordern: altersvorsorge24(at)web.deWir rufen Sie gerne kostenlos in jedes dt. Festnetz zurück !!!